Demokratie statt Beamtokratie!
Vollkommen zu Recht gilt die Gewaltenteilung von Judikative, Exekutive und Legislative als wertvolles Grundprinzip funktionierender Demokratien. Diese wird auch im Grundgesetz in Artikel 20 II explizit festgehalten: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt«.
Die Aufhebung dieser Trennung bedeutet immer auch eine Störung der gegenseitigen Kontrolle dieser Gewalten.
Unsere Demokratie ist genau an dieser Stelle gefährdet. Eine Trennung von Exekutive (Regierung) und Legislative (Parlamente) ist faktisch kaum mehr gegeben. Bis zu 50% unserer Parlamentarier rekrutieren sich aus Beamten und öffentlichen Angestellten.
Das führt nicht nur zu einer einseitigen Bevorzugung einer Bevölkerungsgruppe sondern regelmäßig auch zu verwaltungslastigen und realitätsfremden Gesetzen und Verordnungen.
Wir müssen dringend weg von dieser Beamtokratie.
Hierzu gehört das passive Wahlrecht für Beamte und Öffentl. Bedienstete eingeschränkt. Auch dies sieht das Grundgesetz in Artikel 137 I bereits grundsätzlich vor: »Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich beschränkt werden«.
Die FDP kann zwei Dinge tun.
1. In den Parlamenten dafür kämpfen, dass das passive Wahlrecht eingeschränkt wird.
2. Die Wähler deutlich auffordern, diese Berufsgruppen nicht mehr zu wählen.
Damit wird sich die FDP in bestimmten Berufsgruppen zwar kaum Freunde machen aber sie wird eines erreichen: unserer Demokratie eine Freude machen!