Crowdinvesting: Bitte nicht das Kind mit dem Bad ausschütten!

10.07.2018
Andy Keck
Crowdinvesting: Bitte nicht das Kind mit dem Bad ausschütten!

Wieder mal ist eine gute Idee von falsch verstandenem Verbraucherschutz und Überregulierung massiv bedroht.

Natürlich ist die Investition in ein Start-up oder ein Projekt ein Risiko. Deswegen aber diese Form der Kapitalbeschaffung für Unternehmen massiv zu beschränken und mit kontrakreativen Auflagen zu versehen ist der falsche Weg.

Die Prospektpflicht muss sich drauf beschränken, potentielle Anleger darauf hinzuweisen, dass Sie das Risiko eingehen, ihr Geld auch zu verlieren.  Darüber hinausgehende Auflagen gehören in die Tonne, insbesonders dann, wenn sie dazu führen, dass Anleger über Nachrangdarlehen schlechter gestellt sind als andere Beteiligte.

Rechtssichere Prospekte für solche Anlageformen verschlingen schnell zehntausende von Euro, die im Projekt besser aufgehoben wären.

Statt Regulierung und Bürokratie brauchen wir einfache Regeln für Investments inkl. Beteiligungen an Unternehmen sowie eine damit verbundene Aufklärung. Wer investiert kann gewinnen und verlieren. So einfach ist das und jeder Anleger muss selbst das Risko abwägen. So schwierig ist das nicht.

Wenn der Gesetzgeber etwas machen will, wäre eine steuerliche Anrechung von solchen Invest hilfreich.

Wir brauchen eine neue Gründerkultur in Deutschland, fordern fast alle Parteien. Dazu gehört auch Risikokapital, das übrignes deswegen so heisst, weil es mit dem Risiko investiert wird, dass es verloren geht.

Lasst uns auch den rechtlichen Rahmen entsprechend gestalten!

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