Für oder in der Partei?

30.01.2021
Andy Keck
Für oder in der Partei?

Sollen Mitarbeiter einer poltischen Partei beziehungsweise deren Fraktionen in Parlamenten oder deren Mandatsträgern gleichzeitig Vorstandsposten bzw. Funktionen in einer Partei innehaben?

Meine Meinung dazu: Nein. Meine Begründung: Entweder man arbeitet in der Partei oder für die Partei. Alles andere hat ein „G‘schmäckle“. Denn anders als frei gewählte Mandatsträger sind Angestellte der Fraktionen und der Abgeordneten „abhängige Beschäftigte“ und im Zweifel nicht frei in ihrer Meinungsfindung. Sie sind über ihre Arbeitsverträge zur Loyalität gegenüber ihren Arbeitgebern verpflichtet. In vielen Verträgen ist ihnen sogar eine politische Meinungsäußerung explizit untersagt.

Eine Partei sollte aber frei sein in der Nominierung und auch in der Kontrolle ihrer Mandatsträger. Wie soll das funktionieren, wenn weisungsgebundene Mitarbeiter von Abgeordneten und den Fraktionen gleichzeitig in den Vorständen der Partei agieren?

Natürlich ist es legal, dass solche Mitarbeiter in ihrer Freizeit politische Funktionen übernehmen. Aber ist es auch legitim? Ich denke nein. Deshalb empfehle ich bei parteiinternen Wahlen genau hinzusehen, wen man da wählt. Und allen Mitarbeitern von Fraktionen und von Abgeordneten empfehle ich, dass sie sich selbst vor Gewissens- und Loyalitätskonflikten schützen und gar nicht erst kandidieren.

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