Neuordnung der Grundsteuer muss zu mehr Transparenz und einer gerechteren Besteuerung für alle führen!

25.04.2018
Andy Keck

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April ein Urteil gefällt, das die Politik zwingt bis Ende 2019 verfassungskonforme Grundsteuer zu entwickeln. Das Handelsblatt hat in einem klugen Artikel die Optionen betrachtet und vergleicht drei zur Diskussion stehenden Varianten: Bodenwert-, Flächen- oder Kostenwertsteuermodell.

Auch die Süddeutsche hat sich des Themas angenommen: So könnte die Grundsteuer in Zukunft aussehen

Für mich ist keines der Modelle optimal. Wir sollten dieses Urteil nutzen und die Grundsteuer fairer, transparenter und smarter zu machen. Wir dürfen auch nicht der Versuchung erliegen die Grundsteuer erhöhen, sondern sollten sie tendenziell senken.

Ich plädiere dafür, die Grundsteuer zukünftig als reine Flächensteuer zu definieren um folgende Effekte zu erzielen: Erstens eine Entlastung von Mietern, die sich ja zumindest in Mehrfamilienhäusern wenig Boden mit anderen teilen und deren Grundsteueranteil dann sinken würde. Ein in diesem Zusammenhang bereits diskutiertes Verbot der Weiterbelastung der Grundsteuer an die Mieter lehne ich ab, weil es nur fair ist, dass diese Steuer nicht als Vermögenssteuer interpretiert wird sondern als Nutzungssteuer, die dem Gemeinwohl zu Gute kommt.

Eine reine Flächensteuer wäre ein zusätzlicher wirtschaftlich hilfreicher Anreiz, Flächen möglichst effizient zu bewirtschaften und vor allem nicht dringend für z.B. Wohnungsbau benötigte Flächen brach liegen zu lassen.

Für die Ausgestaltung der neuen Grundsteuer muss ausserdem gelten, dass sie einfach und transparent zu berechnen ist und der bürokratische Aufwand gering ist. So könnte zukünftig ein zu definierender bundesweit geltender Einheitswert nach unterschiedlichen im Flächennutzuungsplan ausgewiesenen Nutzungsarten (z. B. Wohnen/Gewerbe/Landwirtschaft/Wald) multipliziert mit kommunal festgelegten Hebesätzen die Grundlage der Besteuerung bilden.

Auf den Steuerwettbewerb und damit eine unterschiedliche Besteuerung je nach Gemeinde sollte aus meiner Sicht keinesfalls verzichtet werden.

Im Ergebnis hätten wir z. B. für Wohn- und/oder Gewerbebebauung gewidmete Grundstücke bundesweit einheitliche Steuersätze, die durch den kommunalen Hebesatz unterschiedlich hoch besteuert werden. Intensiv bewirtschaftete Grundstücke mit vielen Wohnungen wären nicht per se höher besteuert als locker bebaute, für Mieter in Mehrfamilienäusern würde die Belastung tendentiell sinken, für Bewohner alleinstehender Villen in Großstädten aber möglicherweise steigen. Baugrundstücke brach liegen zu lassen wäre ein deutlich teureres Vergnügen. Alles in allem viele positive Effekte und wenig negative.

Machen ist wie wollen. Nur krasser. ;-)

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